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Zur pandemiebedingten Absage von Ausschusssitzungen erklärt die GRÜNE Fraktion im Kreistag:
Im Dezember 2020 hat unsere Fraktion den Landrat aufgefordert, die Digitalisierung der politischen Arbeit endlich voranzutreiben und Onlinesitzungen oder hybride Sitzungen auch für die Gremien des Kreistags einzuführen. Eine Reihe von Kommunen auch in unserem Kreis tun dies heute, und auch die Kreisverwaltung hat mitgeteilt, das verwaltungsintern diese Möglichkeiten selbstverständlich genutzt werden. Reguläre Sitzungen von Ausschüssen seien aber nicht rechtskonform durchführbar. Auf unsere öffentliche Forderung hatte der Landrat am 11.12.2020 geantwortet:
„Auch ein stetiges Wiederholen derartiger Forderungen verändert die geltende Rechtslage nicht. Es ist vielmehr auf Ebene des Landes, genau genommen im Landtag, zu entscheiden, ob man die einschlägigen Vorschriften verändere“.
Dazu stellen wir fest: auch im zweiten Corona-Winter fällt der Kreisverwaltung nichts Besseres ein, als mit der katastrophalen Entwicklung der Inzidenzen die Absage der Sitzungstermine zu begründen. Obwohl bereits seit langem die 3G-Regeln auch für die Kreispolitik gelten, obwohl man mit zusätzlichen tagesaktuellen Tests zusätzliche Sicherheit schaffen könnte und auch reichlich Zeit gewesen wäre, die rechtlichen Voraussetzungen für digitale Sitzungsformate zu schaffen- die Verwaltung agiert hilflos und entledigt sich ihrer Verantwortung durch Absagen. Die Ausschüsse des Kreistages fassen keine Beschlüsse, sie dienen der politischen Beratung, ohne die keine Entscheidungen getroffen werden sollten. Die Landesregierung hat offensichtlich ihre Hausaufgaben ebenfalls nicht gemacht, eine entsprechende Initiative für Onlinesitzungen unserer Landtagsfraktion im vergangenen Jahr wurde von der Regierungsmehrheit nicht unterstützt.
Es ist traurig: weil die Impfkampagne in Deutschland schlecht geplant, unzureichend kommuniziert und dann noch konfus umgesetzt wurde, sind die Intensivstationen wieder überfüllt. Die Verantwortlichen auf allen Ebenen scheinen von der Entwicklung überrascht und überfordert. Und für die Kreisverwaltung bestätigt sich der Eindruck, dass die kommunale Selbstverwaltung gut ohne die Politik auskommen kann und man sehr viel lieber ohne die lästige Beteiligung der gewählten Vertreter:innen arbeitet.
Wir sind mit diesem Durchwinken politischer Beschlüsse nicht einverstanden!
So naturnah kann ein Fluss aussehen- wenn er nicht aufgestaut wird. In Engelskirchen hat die Bezirksregierung in 2019 angeordnet, dass das Stauwehr in Ohl- Grünscheid geöffnet werden muss. Das hundert Jahre alte Wehr ist korrodiert und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Die Agger hat sich daraufhin ihr neues Bett geschaffen und der Natur Raum gegeben. Nun wollte der Betreiber die Agger wieder aufstauen.
Durch eine Kleine Anfrage von Norwich Rüße, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, ist der drohende Wiederaufstau von Ohl-Grünscheid vorerst verhindert worden. "Wir begrüßen sehr, dass erstmal Zeit gewonnen wurde, in der die Landesregierung hoffentlich endgültig zu der Entscheidung kommt, die natürliche Flusslandschaft an dieser Stelle der Agger zu erhalten, die sich nach dem angeordneten Abstauen in 2019 auf natürliche Weise gebildet hat" so Kreissprecher Marc Zimmermann.
Der von der Bezirksregierung Köln für Frühjahr 2021 angekündigte Wiederaufstau nach Einbau eines neuen Stahlwehres ist von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser vorerst gestoppt worden. Norwich Rüße hatte in seiner Anfrage wissen wollen, ob die Landesregierung einen Wiederaufstau der Stauanlage ausschließt, solange diese nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Antwort: "Der Wiederaufstau der Stauanlage Ohl-Grünscheid wird erst dann erfolgen können, sobald die Stauanlage die Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt." Damit ist nach unserer Auffassung eindeutig festgelegt, dass frühestens nach Abschluss der "Vertieften Überprüfung" der Wehranlage wieder aufgestaut werden darf. Zu dieser Überprüfung gehört auch eine aktuelle Berechnung der zu erwartenden Wassermengen; der Aggerverband erarbeitet derzeit ein s.g. „Niederschlag-Abfluss-Modell“, in dem auch zukünftige Starkregenereignisse berücksichtigt werden müssen.
Andrea Saynisch, Fraktionssprecherin der Grünen im Kreistag: „Damit hat die beharrliche Arbeit unseres Wasserexperten Friedrich Meyer ein weiteres Mal zu einem guten Zwischenergebnis für die natürliche Agger geführt. Als sachkundiger Bürger im Umweltausschuss hat er nicht lockergelassen, die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung zu konsequentem Handeln anzutreiben. Die Bezirksregierung muss sich fragen lassen, warum sie das Landeswassergesetz in diesem Fall bisher nicht durchgesetzt hat. Auch die seit 2006 bestehende Vorschrift, nach der Talsperren (zu denen per Definition auch die Wehre der Agger gehören) alle 10 Jahre nach DIN 19700 genau zu prüfen sind, hat sie gegenüber dem Betreiber bisher eher kulant betrieben. Damit muss Schluss sein, im Interesse der Sicherheit und zum Nutzen der Natur!“
Die s.g. Aggerkette besteht aus 6 Stauwehren, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die 50er Jahre zur Regulierung des Flusses und zur Stromgewinnung erbaut wurden. Heute sind sie im Eigentum der Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG mit Sitz in Deggendorf, Bayern. Dahinter steht der Energie- und Immobilienunternehmer Christian Auer aus München.
Link zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage: Drucksache 17/13413
Zweifelhaftes Demokratieverständnis der Kreistagsmehrheit! Mit ihrem Antrag auf Aufhebung des Haushaltsbeschlusses vom 25.3.2021 haben CDU, FDP/FWO/DU und UWG einen sehr bedenklichen Weg beschritten, der die weitere Zusammenarbeit im Kreistag, aber auch die Wahrnehmung der konservativen Kreistagsparteien in der Öffentlichkeit verändern wird. Sie haben die demonstrative Durchsetzung ihrer Mehrheit vor Werte wie Verlässlichkeit und politische Seriosität gestellt. Der überfallartige Antrag, der uns am Vortag der Sitzung um 7:47 erreichte, entzieht der von unserer Fraktion angebotenen Zusammenarbeit in Sachthemen jede Grundlage.
„Ich bedaure diese Durchsetzung des alten Haushaltsentwurf zu Lasten der 13 oberbergischen Kommunen zutiefst“, sagt Fraktionssprecherin Andrea Saynisch zur gestrigen Sitzung. „Wo kommen wir hin, wenn einmal getroffene demokratische Entscheidungen einfach ignoriert und für hinfällig erklärt werden? Das war kein Fehler oder Irrtum, sondern die freie Entscheidung von Kreistagsmitgliedern, die ihrem Gewissen gefolgt sind. Bezahlen werden die nun erzwungene Korrektur die Bürgerinnen und Bürger, weil über 6 Mio € den kommunalen Haushalten in 2021 und ’22 nun fehlen werden. Wir hatten der 11-Buchstabenpartei einen guten Verhandlungsvorschlag gemacht, dem CDU und FDP ohne Gesichtsverlust hätten zustimmen können. Leider haben sich die Hardliner in ihren Fraktionen durchgesetzt. Wir hatten uns einen anderen Umgang miteinander in dieser Kreistagsperiode gewünscht“
Kosprecherin Marie Brück ergänzt: “Dieser Antrag war zwar legal, aber er ist aus unserer Sicht nicht legitim, weil er die Verlässlichkeit von Absprachen im Ältestenrat ad absurdum führt. Am 25.3. wurde deutlich, dass es auch in den anderen Fraktionen starke Sympathien für die Wünsche aller 13 Bürgermeister*innen des Kreises gibt, der Kreis möge seine Ausgleichsrücklage auflösen, um die von der Pandemie gebeutelten Kommunen zu entlasten. Von den 34 Kreistagsmitgliedern von CDU, FDP/FWO/DU und UWG sind 26 gleichzeitig auch Ratsmitglieder in ihrer Kommune. Wie vereinbaren diese ihre Verantwortung gegenüber ihren Wähler*innen mit dieser Unterwerfung unter die Fraktionsdisziplin? Das übersteigt mein Vorstellungsvermögen.“
Tatsächlich sind die von den Antragstellerinnen vorgebrachten Gründe für das Festhalten an der Ausgleichsrücklage in der Sitzung widerlegt worden. Weder soziale Leistungen noch die Rettungsdienste werden über die Ausgleichsrücklage finanziert, sondern sind gebührenfinanziert bzw. bereits budgetiert. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn auch die Kreisfinanzen über ein auskömmliches Polster verfügen würden. Aber die sensiblen Finanzbeziehungen zwischen den Kommunen und Kreisen sind das Thema unzähliger Kommentare der einschlägigen Fachliteratur. Umlagefinanzierte Institutionen wie auch die Wasserverbände oder der Landschaftsverband sind stets mit den durchaus berechtigten Vorwürfen konfrontiert, sich zu Lasten der Umlagepflichtigen eine bequeme finanzielle Ausstattung zu verschaffen. Ihr Sparwille und der Druck, effizient zu arbeiten, wird vielfach in Frage gestellt. Letztlich tragen diese Kosten jedoch immer alle Bürger*innen. Diesen Vorwurf der 13 Bürgermeister*innen des oberbergischen Kreises teilt die Grüne Kreistagsfraktion. Die CDU muss sich fragen lassen, wie sie ihren Husarenstreich zu Lasten der kommunalen Haushalte im Bundestagswahljahr den Bürgerinnen und Bürgern erklären will.
Wir sehen schwarz für die Schwarzen in Oberberg.
Zum Beschluss des Kreistages zur Verwendung der Ausgleichsrücklage erklärt die GRÜNE Fraktion im Kreistag:
Das Haushaltsrecht ist eines der zentralen Rechte eines Parlaments in unserer Demokratie. Zum Haushaltsentwurf 2021/22 des Landrats haben die Fraktionen im Kreistag insgesamt 26 inhaltliche Anträge eingebracht: von den Fraktionen von CDU/FDP/FWO/DU wurden haushaltswirksame Anträge mit einem Haushaltsvolumen von 590.000 € (2021) und 1.955.000 € (2022) gestellt, von der UWG Fraktion wurden insgesamt 146.482 € beantragt. Eine Gegenfinanzierung wurde nicht vorgeschlagen. Diese Anträge hätten nach Darstellung vom Kreisdirektor Grootens zu einer zusätzlichen Steigerung der Kreisumlage von 0,17% (2021) bzw. 0,45% (2022) geführt. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat sich konstruktiv an der Haushaltsdebatte beteiligt und diesen Anträgen zugestimmt, soweit wir sie inhaltlich vertreten konnten.
Unsere Fraktion hat darüber hinaus 7 eigene Anträge eingebracht, die Auswirkungen auf den Stellenplan und Mehrausgaben/ Einnahmerückgänge von 2.633.482 € für 2021/22 beinhalten. Der überwiegende Teil der Haushaltsansätze sind investiv, mehren also das Vermögen des Kreises und haben zusätzlich eine Hebelwirkung von bis zu 12 Mio € an Fördermitteln. Alle unsere Anträge wurden von der Kreistagsmehrheit abgelehnt, darunter ein Antrag zur Aussetzung der Fleischhygiene- Gebührensatzung denkbar knapp mit Stimmengleichheit. Diesen Antrag ließ der Landrat zweimal abstimmen, nachdem die erste Abstimmung durch eine Enthaltung aus der CDU Fraktion eine Mehrheit für unseren Antrag ergeben hatte. Zur Finanzierung haben wir neben Einsparungen in Höhe von 494.000 € und Umbesetzungen im Stellenplan eine Ausschüttung der Ausgleichsrücklage beantragt. Unser Antrag „Die Krise solidarisch bewältigen“ hat sich dabei auf die letzte verfügbare valide Zahl im Planwerk bezogen, das ist der geprüfte Abschluss zum 31.12.2019.
Dieser Antrag fordert damit genau das, was alle 13 Bürgermeister*innen der oberbergischen Kommunen in ihren Stellungnahmen vom Landrat gefordert haben. Die mehrheitliche Zustimmung zum Antrag unserer Fraktion ist also kein Versehen, wie es die Vorsitzenden der CDU FDP/FWO/DU Fraktionen, Herr Stefer und Herr Müller gegenüber der Presse formuliert haben, sondern der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat am 25.3. eines seiner verbrieften Rechte wahrgenommen. Das dazu eine geheime Abstimmung erforderlich war, ist kein „Trick“, sagt aber viel über das fragwürdige Verständnis der parlamentarischen Demokratie von Landrat und Mehrheitsfraktionen aus.
Die Verwaltung ist nun aufgefordert, schnell einen zustimmungsfähigen neuen Haushaltsentwurf unter Berücksichtigung des Kreistagsbeschlusses vorzulegen. Die Ausgleichsrücklage ist dabei in dem erforderlichen Umfang zu verwenden.
Der Erfolg dieser grünen Initiative ist durch die Unterstützung von SPD und DIE LINKE sowie weiterer Kreistagsmitglieder gelungen. Er ist insofern nicht allein unserer Stärke, sondern vor allem der offensichtlichen Schwäche von CDU und FDP/FWO/DU zu verdanken. Diese haben sich der inhaltlichen Auseinandersetzung mit unseren fundierten Anträgen und vor allem einer Berücksichtigung der begründeten Vorschläge der Kommunen weitgehend verweigert. Wir wünschen uns als Ergebnis der denkwürdigen Kreistagssitzung vom 25.3.2021 von den Mehrheitsfraktionen zukünftig eine konstruktivere Haltung und fordern vor allem die gebotene Beachtung der Mitwirkungsrechte der Fraktionen ein. Dieser Kreistag ist kein Erbhof der CDU. Wir bieten allen demokratischen Parteien wie schon mehrfach angeboten weiterhin eine sachliche Zusammenarbeit im Kreistag an, um die vor uns liegenden, gewaltigen Zukunftsaufgaben in der Klimakrise zu bewältigen.
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