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Sehr geehrte Damen und Herren.
Wir begrüßen, dass es einige Veränderungen in der Verwaltung gibt. Unter anderem die Einsparung einer Dezernentenstelle. Es tut sich was. Dennoch lehnen wir den Doppelhaushalt ab.
Die Hauptbegründung schreibt die Verwaltung in ihrem vorgelegten Entwurf eigentlich schon selbst, und zwar im Vorbericht auf Seite 35, 1. Absatz: „Der Ansatz für das Jahr 2016 basiert insoweit auf der Prognose des Rechnungsergebnissen von 2014. Durch den Verzicht auf einen Nachtragshaushalt 2016 konnten seitdem eingetretene Verschlechterungen nicht berücksichtigt werden und belasten nun das Rechnungsergebnis.“ Das ist aus unserer Sicht ein eindeutiger Beleg dafür, dass ein Doppelhaushalt viel zu schwerfällig ist, um auf aktuelle Veränderungen einzugehen. Hinzu kommen noch weitere Unwägbarkeiten:
Im nächsten Jahr sind Landtags- und Bundestagswahlen. Inwieweit sich die Wahlergebnisse in 2017 oder gar 2018 auch auf den Kreis auswirken, ist unkalkulierbar.
Darüber hinaus ist überhaupt nicht abzusehen, wie sich die Flüchtlingssituation in den nächsten Jahren entwickelt. Wenn Erdogan den Flüchtlingspakt mit der EU aufkündigt, werden möglicherweise die Flüchtlingsströme wieder gigantisch zunehmen, mit den Auswirkungen wie in 2015/2016.
Wir werden nicht müde immer dieselben Anträge zu stellen, auch wenn wir wissen, dass sie abgelehnt werden.
Nachfolgend werde ich die Stellungnahme unseres Fraktionssprechers Helmut Schäfer verlesen, der in der heutigen Sitzung krankheitsbedingt verhindert ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, als der Landrat den Entwurf des Doppelhaushaltes heute vor 6 Wochen einbrachte, bezeichnete er sich selbst als „Mutigen“, der die „Möglichkeiten in der Entwicklungsperspektive des Kreises positiv und damit als große Chance ansehen möchte“. Uns als Kreistagsmitglieder wollte er auf diesem „mutigen Weg mitnehmen“. Soweit die Ankündigung.
Doch wie war es mit dem Mut bestellt? Mutig wäre es z.B. gewesen, endlich die von der Opposition und den Kommunen seit Jahren eingeforderte Verwaltungsmodernisierung anzugehen und die dringend notwendige Verwaltungsstrukturreform, die auch den Abbau von Hierarchiestufen vorsieht, durchzuführen. Hierzu fehlt weiterhin der Mut.
Mutig wäre es auch gewesen, es unserem Nachbarn, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, nachzumachen und ein Mobilitätskonzept für Oberberg vorzuschlagen. Hier waren wir zunächst positiv überrascht. Unsere Forderung, das Thema Mobilität im Rahmen der Bewerbung für eine REGIONALE 2022/2025 als Schwerpunktthema aufzugreifen, wurde seitens der Verwaltung im KEA zugestimmt. Auf der Arbeitskonferenz im Rahmen des Bewerbungsverfahrens am 6.10. auf Schloss Eulenbroich wurde in einer Arbeitsgruppe die Thematik vertieft und eine Verknüpfung der kreisweiten Mobilitätskonzepten mit den örtlichen Konzepten als Voraussetzung für sinnvolle Maßnahmen gefordert. Als unsere Fraktion dann im Rahmen der Festlegung von Handlungsfeldern bei den strategischen Zielen das Handlungsfeld „Mobilitätskonzept erstellen und umsetzen“ einforderte, wurde dies von der Verwaltung begrüßt und eine Vorlage erstellt, die im KEA einstimmig beschlossen wurde. Im Haushaltsplanentwurf wird auf S.534 gar von Aufwendungen für die „Umsetzung des Moblitätskonzeptes“ gesprochen. Hierfür habe ich im KEA die Verwaltung ausdrücklich gelobt. Doch bei der Beratung des Haushaltsplanentwurfs stellte sich heraus, dass dieses Lob verfrüht und unangebracht war. Da habe ein Mitarbeiter bei der Aufstellung des Plans versehentlich das falsche Wort verwendet. Vom erhofften Mut des Landrates, sich auch dem Konflikt mit seinen eigenen Parteifreunden zu stellen, war nichts zu sehen. Diese setzen nach wie vor voll auf die Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs gegenüber umweltfreundlicheren Verkehrsträgern.
In der letzten Woche fand im Lindlarer Freilichtmuseum ein sehr interessantes Symposium „Mobilität in der Krise“ statt mit vielen interessanten Vorträgen. Der Oberbergische Kreis war auch eingeladen, glänzte aber durch Abwesenheit. Man leitete nicht einmal die Einladung an die Kreistagsmitglieder weiter, damit auch niemand auf falsche Gedanken kommt.
Auf diesem Symposium. wurden von einem CDU-KTM aus Rhein-Berg das Mobilitätskonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises vorgestellt Es zeigt, dass man dort die Notwendigkeit erkannt hat, sich der Thematik zu stellen. Einstimmig hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises beschlossen, ein solches Mobilitätskonzept zu erstellen und die notwendigen Finanzmittel hierfür bereitzustellen. Konzept liegt inzwischen vor und beinhaltet gute Ansätze.
Ich habe den Referenten gebeten, doch seine beratungsresistenten Parteifreunde in Oberberg mal auf den neuesten Stand zu bringen. Es darf doch nicht wahr sein, dass man einerseits das Handlungsfeld „Mobilitätskonzept erstellen und umsetzen“ beschließt und dann andererseits alles daran setzt, dass es nicht zur Umsetzung kommt. Auch der Beschluss zum Klimaschutzteilkonzept „Effizienzregion Oberberg“ ist nur dann glaubwürdig, wenn man den Bereich, in dem die größten Einsparpotentiale liegen, nämlich der Verkehrsbereich, nicht weiter ausklammert. Da in den Förderrichtlinien für Integrierte Klimaschutzkonzepte die Schwerpunktsetzung „Klimafreundliche Mobilität in Kommunen“ durchaus möglich ist, sollten wir dies aufgreifen um eine für Oberberg und seine Kommunen kostengünstige Finanzierung zu ermöglichen.
Beim Vertragsnaturschutz wurde zwar ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, aber richtig mutig war die Erhöhung der Mittel auch nicht. Der Antrag der Landwirtschafts- und Umweltverbände vom 17.5.2016 statt den vorgesehenen 30.000 € eine Summe von 130.000 € für den Vertragsnaturschutz bereitzustellen, wurde bereits am 17.5.2016 gestellt. Es bestand also hinreichend Zeit, ihn inhaltlich zu beraten. In der Umweltausschusssitzung am 7.11.2016 erneuerte Herr Dresbach für die Kreisbauernschaft den Wunsch wenigstens eine Erhöhung um 20.000 € zu beschließen, Herr Schnippering der als Kreislandwirt für die CDU als sachk. Bürger im Ausschuss sitzt, erhöhte den Vorschlag noch um 10.000€; offensichtlich ohne jede Absprache mit seiner Fraktion. Diese meldete nämlich nach über 6 Monaten erneut Beratungsbedarf an. Somit war für die CDU die Kuh vom Eis und die Erhöhung des Ansatzes vom Tisch. Wir sollten froh sein, dass Naturschutz und Landwirtschaft in Oberberg im Gegensatz zu anderen Regionen in Sachen Vertragsnaturschutz gut mit einander kooperieren und dieses auch honorieren.
Welchen Stellenwert der Naturschutz bei der Kreistagsmehrheit genießt, zeigten auch die Beratungen der Handlungsfelder im Rahmen der strategischen Zielplanung. Unser Antrag, ein Handlungsfeld „Die Naturschutzverbände fördern und die Landschaftswacht stärken“ zu beschließen wurde abgelehnt.
Auch die Aufnahme eines Handlungsfeldes „Stärkung und Ausbau des Netzwerks gegen Rechts“ wurde nicht gewollt. Bis heute ist der Kreis nicht einmal Mitglied des Netzwerks gegen Rechts, während die Kommunen mittlerweile alle dem Netzwerk beigetreten sind. Wir begrüßen zu, dass die meisten unserer Anregungen zu den Handlungsfeldern aufgegriffen wurden. Wegen der Ablehnung zweier für uns sehr wichtiger Positionen haben wir unter TOP 4 das Gesamtpaket abgelehnt.
Noch ein Ergänzender Hinweis: " Ich bin in der Meinung, dass man doch mal genau hinsehen sollte, woher die Einsparungen in der Pflege kommen. Kann es nicht sein, dass es eher daran liegt, dass Personal eingespart wird und es Einsparungen im Gehalt gibt?".
Gez. Andrea Saynisch
Für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberberg
PRESSEMITTEILUNG:
Spaziergänger haben den Oberbergischen Kreis, den NABU und die Grünen über umfangreiche Zerstörungen im Naturschutzgebiet Kastor informiert. Friedrich Meyer, sachkundiger Einwohner für den NABU im Engelskirchener Planungs- und Umweltausschuss, sah sich die Verwüstungen vor Ort an: „So einen Umweltfrevel in einem Naturschutzgebiet habe ich für unmöglich gehalten.“ Das Naturschutzgebiet, das dem Stift Ehreshoven gehört, dient, wie es auf einem Informationschild des Oberbergischen Kreises am Eingang heißt
„der Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren sowie ihrer Lebensräume. Es wurde auf Grund der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Schutzgebiet ausgewiesen.
Zu den Besonderheiten in diesem Naturschutzgebiet gehören:
extremer Lebensraum auf einer Halde eines ehemaligen Blei- und Zinkbergwerkes
spärliche, steppenähnliche Vegetation mit wärmeliebenden Tierarten wie Heuschrecken und seltene Käfer
Kleingewässer als Lebensraum für Libellen und andere Insekten“
Dieser Lebensraum wurde durch zwei Filmproduktionen in den letzten beiden Wochen massiv zerstört und verändert. Ein Gewässer wurde mit Hilfe von eingeschüttetem Kompost in ein „Moor“ verwandelt. Mit einem Bagger wurde Erdreich für eine Grube ausgehoben und Teile des Aushubs in die Vegetation geschüttet. Große Teile der Vegetation sind nicht mehr vorhanden. In den gesamten Teich wurden Hölzer gesteckt um abgestorbene Bäume zu simulieren.
Für eine zweite RTL - Produktion („Alarm für Cobra 11“) in der letzten Woche wurde ein Minenfeld mit Warnschildern und Absperrbändern simuliert und eine Sprengung in der Nähe eines Eisvogelnestes an der Agger durchgeführt. Während der Produktionen parkten sowohl die Produktionsfahrzeuge, Militärfahrzeuge wie auch die Privatwagen im Naturschutzgelände. Ein PKW verursachte dabei einen Ölunfall. Mehr »
Seit geraumer Zeit muss die Agger unter der Gewinnmaximierung eines Wasserkraftbetreibers leiden. In Trockenzeiten, wenn die Wasserkraftanlagen eigentlich über lange Zeit still stehen und das Wasser über die Wehre läuft, weil zu wenig Wasser für die Turbinen vorhanden ist, staut er das Wasser auf, bis genügend Wasser vorhanden ist, um es zu nutzen. Dies hat eine verheerende Wirkung für alle Wasserlebewesen. Der Vorbesitzer der damaligen Aggerkette, Herr Dr. Walters, hatte aus ethischen Gründen bis zum Verkauf der Wasserkraftwerke deshalb auch von dieser ökologisch verheerenden Betriebspraxis Abstand genommen. Seit 2013 ist nunmehr die Aggerkraftwerke GmBH & Co. KG mit Sitz in Deggendorf (Bayern) Eigentümer der den Schwallbetrieb betreffenden WKA. Diese Leute haben offensichtlich diese ethischen Vorbehalte nicht.
Eigentlich ist im deutschen Wasserhaushaltsgesetz alles geregelt. Aufstauen ist nur erlaubt, wenn eine Abflussmenge erhalten bleibt, die Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gewährleistet. Durchsetzen muss man dies aber von staatlicher Seite durch gerichtsfeste Bescheide. Dies setzt voraus, dass die Mitarbeiter der Oberen Wasserbehörde in der Lage und willens sind, für rechtsstaatliche Verhältnisse zu sorgen. Diesen Nachweis ist die Obere Wasserbehörde in Köln bislang schuldig geblieben.
Ganz schlimm ist die Situation im alten Aggerbett hinter dem Wehr Ehreshoven I. Das alte Aggerbett wird aus dem darüber liegenden 2 Rohren mit Wasser gespeist. Wegen des Betriebs des Klärwerkes, das an ihm liegt, hat die Obere Wasserbehörde hier 500 l/s vorgegeben. Wird nun Schwallbetrieb gefahren, dann sinkt der Wasserspiegel im Stau Ehreshoven so weit, dass die 500 l/s nicht mehr erreicht werden. Die Agger sieht dann noch trauriger aus und das Klärwerk dürfte dann auch nicht mehr einleiten.
Nach Auskunft, die den Grünen bei der Landesanstalt für Natur- Umwelt- und Landschaftsschutz (LANUV) eingeholt wurden, müssten in das alte Aggerbett als Laichgebiet für Lachse mindestens 1000 l/s abgegeben werden.
In der Kreisumweltausschusssitzung wurden nunmehr die von der grünen Kreistagsfraktion an die Obere Wasserbehörde in Köln und das Umweltministerium in Düsseldorf formulierten Erwartungen einstimmig angenommen.
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