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Grüne Kreistagsfraktion lehnt zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende entschieden ab und fordert Änderung der Hauptsatzung

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberberg hat sich auf ihrer Fraktionssitzung ausführlich mit der neuen Entschädigungsverordnung, die seit dem 1.1.2017 in Kraft getreten ist, beschäftigt. Sie lehnt insbesondere die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende (nur diese ist für Kommunen und Kreise durch Festlegungen in der Hauptsatzung regelbar) entschieden ab. Ausgenommen von der Regelung sind nur der Kreisausschuss und der selten tagende Wahlprüfungsausschuss.

Besonders ärgerlich ist aus Sicht der Grünen, dass die Umsetzung der Entschädigungsverordnung, die Kommunen und Kreisen eigenen Spielraum lassen, im Oberbergischen Kreis vom Landrat ohne Einbeziehung der Politik erfolgt ist (mit der Kreistagsmehrheit von CDU/FDP ist es wohl abgesprochen). Als Umlageverband (alle Mehrausgaben werden über die Kreisumlage an die Kommunen weitergereicht) ist das ja auch sehr einfach. Die Kreisverwaltung teilt den Kreistagsmitgliedern nicht einmal die Höhe der Mehrausgaben mit, die dem Kreishaushalt entstehen.

In einer E-Mail der Kreisverwaltung vom 31.1.2017 heißt es lapidar: “Mit Wirkung zum 01.01.2017 wurde die Entschädigungsverordnung angepasst. Da die Aufwandsentschädigung für den Monat Januar bereits vor der Änderung der Entschädigungsverordnung ausgezahlt wurde, haben alle betroffenen Kreistagsmitglieder mit der Abrechnung für den Monat Februar (ausgezahlt im Januar) eine Nachzahlung erhalten.”

Nach der Mitteilung des Landrates erhalten ab Januar alle Ausschussvorsitzenden (mit den o.g. Ausnahmen) eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung von 442,10 €; das sind im Jahr 5305,20 €. Obwohl das Landesgesetz seit November 2016 vorliegt, hat es bis heute keinerlei Debatte im Kreistag oder in einem Kreistagsgremium darüber gegeben; es erfolgte nicht mal eine Information durch den Landrat. Im Oberbergischen Kreistag sind von der neuen Regelung 12 Ausschüsse betroffen; es geht also um jährliche Zusatzkosten von 63.662,40 €, die letztlich die Kommunen über die Kreisumlage tragen müssen.

Unter diesen Ausschüssen befinden sich auch Ausschüsse, die nur ein- bis zweimal pro Jahr tagen. Die erste des Sportausschusses in diesem Jahr sollte am 16.2.2017 stattfinden und wurde mangels Tagesordnungspunkten bereits abgesagt. Die einzige Sitzung soll also am 21.11.2017 stattfinden  (in 2016 gab es auch nur eine Sitzung). Dafür soll dann pro Jahr 5305,20 € gezahlt werden, wenn die Hauptsatzung nicht noch angepasst wird.

Aus Sicht der grünen Kreistagsfraktion sollte die Hauptsatzung umgehend geändert werden und die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende rückwirkend gestrichen werden. Nicht nur wegen der hohen finanziellen Belastung der Kommunen lehnen die Grünen zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende ab. Die Interessenvertretung der Landkreise, der Landkreistag NRW, hat dies in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf klar formuliert.

In der Niederschrift der Anhörung im Landtag am 30.9.2016 wird der Vertreter des Landkreistages, Dr. Marco Kuhn, wie folgt zitiert: „Die Begründung überzeugt uns nicht so richtig, warum der Ausschussvorsitzende tatsächlich einen solchen Mehraufwand hat. Wenn ich es etwas zuspitze, würde ich fast sagen: Einen Mehraufwand hat er überhaupt nicht; ich gehe davon aus, dass jedes Ausschussmitglied sich auf eine Sitzung vorbereitet, während der Ausschussvorsitzende „nur“ – in Anführungszeichen – moderieren und leiten muss.“

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