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Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberberg fordert Kreis und Kommunen auf die „Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende kommunaler Vertretungen“ wieder zu streichen
Die grüne Kreistagsfraktion fühlt sich durch den aktuellen Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe Anlage) in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Bekanntlich hatten der Oberbergische Kreis und die meisten Kommunen (Ausnahme Engelskirchen) seit Anfang dieses Jahres den Vorsitzenden von Ausschüssen eine zusätzliche monatliche Aufwandentschädigung ausgezahlt. Die jährlichen Kosten hierfür betrugen z.B. für den Oberbergischen Kreis 63.662,40 €. Inzwischen sind diese Kosten durch die inzwischen erfolgte Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung um 15 € von 442,10 € auf 457,10 € auf jährliche Zusatzkosten von 65.822,40 € gestiegen. Finanziert werden diese Gelder natürlich allesamt von den Kommunen über die Kreisumlage.
Eines der Hauptargumente bei den damaligen Diskussionen in Kreistag und in den Räten war, dass die Rechtslage keine Streichung aller zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende ermögliche. In Oberberg ließ sich hiervon lediglich der Engelskirchener Rat nicht beeindrucken und verweigerte die zusätzlichen Zahlungen.
Der angebliche „Zwang“, die zusätzlichen Zahlungen leisten zu müssen, kam manchem in der Debatte durchaus gelegen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die kommunalen Vertretungen auf, den klarstellenden Erlass des Ministeriums zum Anlass zu nehmen, ihre bisherigen Beschlüsse zurückzunehmen und die nicht gerechtfertigte Selbstbescherung zurückzunehmen.
Für Rückfragen
Helmut Schäfer
Sprecher der Kreistagsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberberg
Anlagen:
· Schnellbrief 281/2017 des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 14.11.2017
· Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberberg zur Kreistagssitzung am
3.4.2017
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