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Schwallbetrieb macht Agger kaputt

Seit geraumer Zeit muss die Agger unter der Gewinnmaximierung eines Wasserkraftbetreibers leiden.  In Trockenzeiten, wenn die Wasserkraftanlagen eigentlich über lange Zeit still stehen und das Wasser über die Wehre läuft, weil zu wenig Wasser für die Turbinen vorhanden ist, staut er das Wasser auf, bis genügend Wasser vorhanden ist, um es zu nutzen. Dies hat eine verheerende Wirkung für alle Wasserlebewesen. Der Vorbesitzer der damaligen Aggerkette, Herr Dr. Walters, hatte aus ethischen Gründen bis zum Verkauf der Wasserkraftwerke deshalb auch von dieser ökologisch verheerenden Betriebspraxis Abstand genommen. Seit 2013 ist nunmehr die Aggerkraftwerke GmBH & Co. KG mit Sitz in Deggendorf (Bayern) Eigentümer der den Schwallbetrieb betreffenden WKA. Diese Leute haben offensichtlich diese ethischen Vorbehalte nicht.

Eigentlich ist im deutschen Wasserhaushaltsgesetz alles geregelt. Aufstauen ist nur erlaubt, wenn eine Abflussmenge erhalten bleibt, die Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gewährleistet. Durchsetzen muss man dies aber von staatlicher Seite durch gerichtsfeste Bescheide. Dies setzt voraus, dass die Mitarbeiter der Oberen Wasserbehörde in der Lage und willens sind, für rechtsstaatliche Verhältnisse zu sorgen. Diesen Nachweis ist die Obere Wasserbehörde in Köln bislang schuldig geblieben.

Ganz schlimm ist die Situation im alten Aggerbett hinter dem Wehr Ehreshoven I. Das alte Aggerbett wird aus dem darüber liegenden 2 Rohren mit Wasser gespeist. Wegen des Betriebs des Klärwerkes, das an ihm liegt, hat die Obere Wasserbehörde hier 500 l/s vorgegeben. Wird nun Schwallbetrieb gefahren, dann sinkt der Wasserspiegel im Stau Ehreshoven so weit, dass die 500 l/s nicht mehr erreicht werden. Die Agger sieht dann noch trauriger aus und das Klärwerk dürfte dann auch nicht mehr einleiten.

Nach Auskunft, die den Grünen bei der Landesanstalt für Natur- Umwelt- und Landschaftsschutz (LANUV) eingeholt wurden, müssten in das alte Aggerbett als Laichgebiet für Lachse mindestens 1000 l/s abgegeben werden.

In der Kreisumweltausschusssitzung wurden nunmehr die von der grünen Kreistagsfraktion an die Obere Wasserbehörde in Köln und das Umweltministerium in Düsseldorf formulierten Erwartungen einstimmig angenommen.



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