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Das Oberbergische muss wieder Lachsgebiet werden - Antrag zur Sitzung des AULV

 

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 06.02.2014:

 

Bis Anfang des vorigen Jahrhunderts kam  der Lachs tausende von Jahren in Oberbergischen Gewässern vor. Verbauungen und Abwässer entzogen ihm im Rheinsystem die Lebensgrundlage. Die durch die Firma Sandoz bei Basel am 1. 11. 1986 verursachte Rheinkatastrophe löste in den Europäischen Staaten ein Umdenken in der Gewässerbewirtschaftung aus, und es kam im Jahre 2000 zu der Einigung auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Alle EU – Staaten haben sich  verbindlich dazu entschieden, zur Wahrung und Wiederherstellung unserer Gewässer alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, damit sie von der Quelle bis zur Mündung bis zum Jahre 2015 wieder intakt werden. Dieses festgesetzte Ziel ist eine Chance für die Biodiversität und unsere Lebensgrundlagen. Naturschützer und Angler wurden in ihrem Bemühen zur Wiederansiedlung von Wanderfischen wie dem Lachs von den Regierungen unterstützt. Das hat dazu geführt, dass an einigen Stellen der Lachs wieder von der Nordsee aus das Oberbergische als Laichgebiet erreicht kann.

Die bisherigen Anstrengungen führten zu ersten Erfolgen, müssen aber entsprechend der Umweltziele der  Wasserrahmenrichtlinie dringend fortgesetzt werden, auch für den Lachs. Die Landesregierung NRW hat für den neuen Bewirtschaftungsplan 2016 bis 2021, der sich jetzt im Beratungsverfahren befindet, vorgeschlagen, 7 Fließgewässer als Zielgewässer für den Lachs (ähnliches gilt für den Aal) festzulegen:   

-           die Wupper bis Dahlerau

-           die Kürtener Sülz

-           die Lindlarer Sülz

-           den Lennefer Bach

-           die Agger bis Ehreshoven

-           die Homburger Bröl

-           den Brölbach

Die Obere Agger ab Ehreshoven und damit auch Wiehl und Leppe werden als Zielartengewässer für den Lachs  nicht aufgenommen:                                                                                                                                                                        

„Ab Ehreshoven ist die Agger durch eine Staukette mit mehr als 6 WKA geprägt. Eine Erschließung der wenigen dort in den kleineren Zuflüssen gelegenen sowie im Hauptlauf von Staustrecken unterbrochenen Lachshabitate ist aus Kosten – Nutzen – Erwägungen nicht sinnvoll. Im Bereich der Agger (unterhalb Ehreshoven), Sieg und deren weitere Zuflüsse stehen ausreichend besser geeignete und erreichbare Habitate für die Lachswiederansiedlung zur Verfügung.“

Angesichts des Ziels des Wanderfischprogramms, langfristig zu einer sich selbst tragenden Lachspopulation zu gelangen, stellt der Kreistag des Oberbergischen Kreises die Aufgabe der Oberen Agger in Frage. Mit den Flusssystemen Sieg, Eifelruhr und Wupper werden von der Landesregierung nur 11% der ehemaligen Lachsgewässer in NRW vorgeschlagen. Insofern ist es unverständlich, auf die  Oberen Agger zu verzichten. Gerade die unter der Leitung des Aggerverbandes mit hohem  Aufwand konzipierten Projekte des Umsetzungsfahrplanes  für die Renaturierungsmaßnahmen im Bereich der Oberen Agger werden das Habitat für Wanderfische noch geeigneter machen.

Wasserkraftanlagen stellen für die Energiewende einen Beitrag dar. Sie bewegen sich aber wie die anderen regenerativen Anlagen, wie die Windenergie, im Zielkonflikt mit dem Ziel der Biodiversität und der Wasserrahmenrichtlinie. Dieser Zielkonflikt zwischen der Energieerzeugung durch Wasserkraft und dem Erhalt oder der Wiederherstellung intakter Fließgewässer – Lebensräume darf nicht überall zu Gunsten der Wasserkraft aufgelöst werden, sondern muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Flussstrecke geprüft werden. Deshalb ist grundsätzlich die von der Landesregierung in Einzelfällen vorgesehene Förderung für einen Rückbau von WKA und die Ablösung von Rechten zu begrüßen. Hinzu kommt, dass bei der abwärts zu erreichenden Durchgängigkeit die Techniken noch nicht ausgereift sind.

Eine Aufwärtswanderung für die bislang im Bereich der Oberen Agger vorhandenen Arten ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz und der WRRL ohnehin herzustellen.  Deshalb sollte man bei diesen Bauwerken Möglichkeiten für die späteren anspruchsvolleren Durchgängigkeitsmaßnahmen für ins Meer abwandernde Lachse berücksichtigen. Damit könnte man unnötige Mehrausgaben  vermeiden.

Dies alles spricht dafür, dem Vorschlag der Landesregierung, die Obere Agger für Lachs und Aal aufzugeben und damit „Rechtssicherheit“ zu erhalten, nicht zu folgen. Vielmehr wird der vom Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherfragen im September 2010 einstimmig gefasste Beschluss, sich beim Land dafür einzusetzen, die Durchgängigkeit der Agger im Bereich Loope und Grünscheid zum Förderschwerpunkt zu machen, bestätigt. Bei einer entsprechenden Durchgängigkeit auch für Lachs und Aal wäre das Habitat an der Agger zunächst bis Haus Ley und in die Leppe und Gelpe erschlossen.

Als unmittelbare Maßnahme wird erwartet, dass die schon seit Jahren vom Verein Angelsportfreunde Engelskirchen e.V. geforderte und  im AULV 2010 angeregte zu optimierende Wasserführung im alten Aggerbett unterhalb von Stau Ehreshoven I bis zum Auslauf von Stau Ehreshoven II umgesetzt wird. Damit könnte mit relativ geringem Aufwand ein funktionierendes Laichgebiet von 2560 m geschaffen werden.

 

Es bietet sich an, die entsprechende Wasserführung durch den Bau eines dauerhaft durchflossenen Fischaufstiegs am Stau Ehreshoven I zu erreichen.

 

Weitere Erläuterungen mündlich

 

Mit freundlichem Gruß

Friedrich Meyer

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